Allgemeine
Geschäfts Bedingungen
Anmeldung:
Mit ihrer telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Anmeldung
bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Dieses
gilt auch für alle in der Anmeldung genannten bzw. aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Zusendung
unserer verbindlichen Buchungsbestätigung zustande.
Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt in bar zu Beginn der Weinfahrt.
Leistungen:
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung
im Internet, sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen
und Nebenabreden müssen von uns schriftlich bestätigt sein. Die
Internetangaben sind für die Agentur Weinfahrt.com bindend, es sei
denn, dass aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Internetangaben
zu erklären ist, über die der Reisende vor der Buchung selbstverständlich
informiert wird.
Nicht enthaltene Leistungen:
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet
sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.
Rücktritt:
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt vor Reisebeginn ist
der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
- bis 7. Tag vor Reiseantritt 10 %
- ab 6. Tag vor Reiseantritt 50 %
- No Show 100%
Bei nachweisbarer Krankheit oder einem Todesfall in der Familie/Verwandtschaft,
werden keine Entschädigungen verlangt. Bei Nichterscheinen
ohne Abmeldung am Tag der Weinfahrt werden dem Reisenden 100% Kosten des
Reisepreises in Rechnung gestellt.
Der Reisende kann sich auch bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen
lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und
seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Der Reisende haftet gemeinsam mit dem neuen Vertragspartner.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Werden einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in
Anspruch genommen, so wird sich Weinfahrt.com bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese freiwillige
Leistung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
Rücktritt und Kündigung durch das Reiseteam:
Weinfahrt.com kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der
Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere
Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht
mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich
begründete Hinweise hält. Der Agentur steht in diesem Fall der
Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile
aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche
bleiben im übrigen unberührt. Wird die übliche
Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht, so behält sich
Weinfahrt.com das Recht vor, diese Reise abzusagen. Hiervon werden die
Reisenden umgehend informiert; es entstehen den Reisenden in diesem Fall
keine Kosten. Sollte der Tourguide der Agentur wegen Erkrankung
oder Verletzung ausfallen und keine Ersatzperson gestellt werden können,
so behält sich Weinfahrt.com das Recht vor, diese Reise abzusagen.
Hiervon werden die Reisenden umgehend informiert; es entstehen den Reisenden
in diesem Fall keine Kosten.
Kündigung infolge höherer Gewalt:
Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung
von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide
Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
Im Falle der Kündigung wird die Agentur keine Entschädigung verlangen.
Gewährleistung:
A. Abhilfe:
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels,
bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Die Abhilfe kann verweigert werden,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
B. Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
C. Kündigung des Vertrages:
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet die Agentur Weinfahrt innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
aus Gründen der Beweissicherung kündigen. Dasselbe gilt, wenn
dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der
Agentur Weinfahrt.com verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
ist. Weinfahrt.com schuldet den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den
Reisenden von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung
oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen,
es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Agentur
Weinfahrt nicht zu vertreten hat.
Beschränkung der Haftung:
Die vertragliche Haftung von Weinfahrt für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b. soweit Weinfahrt für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhenden gesetzliche
Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so
kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen
und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
Für alle gegen Weinfahrt gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet Weinfahrt.com bei Sachschäden bis zur dreifachen Summe
des Reisepreis. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem
und Reise.
Mitwirkungspflicht :
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen,
um eventuelle Schäden gering zu halten. Beachten Sie hierzu die Punkte
"Gewährleistung" und "Rücktritt und Kündigung". Wichtig
ist, dass mögliche Beanstandungen unverzüglich dem Tourguide
zur Kenntnis gegeben werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber der Agentur Weinfahrt
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche
nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes
Verschulden nicht einhalten konnte. Vertragliche Ansprüche des Reisenden
verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Sigmaringen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Resievertrages zur Folge.
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