Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Anmeldung:

Mit ihrer telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Dieses gilt auch für alle in der Anmeldung genannten bzw. aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Zusendung unserer verbindlichen Buchungsbestätigung zustande.

Bezahlung:
 
Die Bezahlung erfolgt in bar zu Beginn der Weinfahrt.

Leistungen:
 
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Internet, sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen und Nebenabreden müssen von uns schriftlich bestätigt sein. Die Internetangaben sind für die Agentur Weinfahrt.com bindend, es sei denn, dass aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Internetangaben zu erklären ist, über die der Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.

Nicht enthaltene Leistungen:

Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.

Rücktritt:
 
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt vor Reisebeginn ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:

- bis 7. Tag vor Reiseantritt 10 %
- ab 6. Tag vor Reiseantritt 50 %
- No Show 100%

Bei nachweisbarer Krankheit oder einem Todesfall in der Familie/Verwandtschaft, werden keine Entschädigungen verlangt. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung am Tag der Weinfahrt werden dem Reisenden 100% Kosten des Reisepreises in Rechnung gestellt.

Der Reisende kann sich auch bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende haftet gemeinsam mit dem neuen Vertragspartner.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
 
Werden einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen, so wird sich Weinfahrt.com bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese freiwillige Leistung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Rücktritt und Kündigung durch das Reiseteam:
 
Weinfahrt.com kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Der Agentur steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche bleiben im übrigen unberührt. Wird die übliche Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht, so behält sich Weinfahrt.com das Recht vor, diese Reise abzusagen. Hiervon werden die Reisenden umgehend informiert; es entstehen den Reisenden in diesem Fall keine Kosten. Sollte der Tourguide der Agentur wegen Erkrankung oder Verletzung ausfallen und keine Ersatzperson gestellt werden können, so behält sich Weinfahrt.com das Recht vor, diese Reise abzusagen. Hiervon werden die Reisenden umgehend informiert; es entstehen den Reisenden in diesem Fall keine Kosten.

Kündigung infolge höherer Gewalt:

Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. Im Falle der Kündigung wird die Agentur keine Entschädigung verlangen.

Gewährleistung:

A. Abhilfe:

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

B. Minderung des Reisepreises:
 
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

C. Kündigung des Vertrages:
 
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Agentur Weinfahrt innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag aus Gründen der Beweissicherung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Agentur Weinfahrt.com verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Weinfahrt.com schuldet den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Reisenden von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Agentur Weinfahrt nicht zu vertreten hat.

Beschränkung der Haftung:

Die vertragliche Haftung von Weinfahrt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreis beschränkt,

a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b. soweit Weinfahrt für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhenden gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
Für alle gegen Weinfahrt gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Weinfahrt.com bei Sachschäden bis zur dreifachen Summe des Reisepreis. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

Mitwirkungspflicht :
 
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Beachten Sie hierzu die Punkte "Gewährleistung" und "Rücktritt und Kündigung". Wichtig ist, dass mögliche Beanstandungen unverzüglich dem Tourguide zur Kenntnis gegeben werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:

Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber der Agentur Weinfahrt geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Sigmaringen

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Resievertrages zur Folge.
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